In kaum einem anderen Betätigungsfeld sind so viele rechtliche Belange zu berücksichtigen wie im Bauwesen.
Das liegt daran, dass es rund um Bauvorhaben die unterschiedlichsten Interessen von Menschen zu berücksichtigen gilt. Angefangen bei öffentlichen Interessen regelt das öffentliche Baurecht die Zulässigkeit und Anforderungen an Bauwerke bei Errichtung, Nutzung und Änderung. Das private Baurecht hingegen regelt den Interessensausgleich zwischen Baubeteiligten.
Bauproduktenverordnung, DIN Normen, Eurocodes, Bürgerliches Gesetzbuch, Werkvertragsrecht, Dienstleistungsvertrag, Baugesetzbuch, Bauordnung, Bebauungsplan, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Vergaberecht, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Bauordnungen der Länder, Bauvertragsrecht, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, EU Richtlinien, RBBau, ABau, Grundgesetz, Landesgleichberechtigungsgesetz, Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen, Arbeitsstättenverordnung, Technische Baubestimmungen, Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, Raumordnungsgesetz, Ausschreibungs- und Vergabegesetze der Länder, Verwaltungsvorschriften, Gesetz über das Deutsche Institut für Bautechnik, Verordnung über Bauvorlagen, bautechnische Nachweise und das Verfahren im Einzelnen, Energieeinsparverordnung, Bautechnische Prüfungsverordnung, Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden, u.v.m.
Diese Liste von Begriffen zu baurechtlichen Vorschriften stellt nur einen Auszug dar, der die Komplexität dieses Themas andeutet. Der Planungs- und Bauprozess hat neben den technischen Erfordernissen auch immer alle rechtlichen Belange zu berücksichtigen. Da verliert auch der Fachmann schnell den Überblick!
Die Kondius AG berät ihre Auftraggeber proaktiv dahingehend, dass der Projekterfolg unter Einbeziehung sämtlicher Vorschriften erreicht werden kann. Die Mitarbeiter sind darüber hinaus besonders geschult im Bauplanungsrecht, im Bauvertragsrecht, im Honorarrecht und nicht zuletzt in den Verwaltungsvorschriften des Bundes und des Landes Berlin.
Der Begriff der ‚Juristischen Kooperation‘ findet sich nicht in Lehrbüchern zum Baumanagement. Wir verstehen darunter die enge Verzahnung von baufachlichem Sachverstand und juristischem Fachwissen. Die juristische Kooperation als Leistungsbild geht über die des klassischen Projektmanagements hinaus. Anwendungsgebiete finden sich in besonderen Projekten, die eine vertiefte baurechtliche Begleitung erfordern. Dazu können u.a. folgende Leistungen gehören:
- Vertragsmanagement
- Claimmanagement
- Krisenmanagement
- Bewertungen von gestörten Bauabläufen
- Kündigungen von Baufirmen oder Planungsbeteiligten
Leistungen der juristischen Kooperation erbringen wir mit der Kanzlei Börgers, Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht.
Für weitergehende Fragen und Anwendungsbeispiele stehen wir gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung.